Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Birgit Meisel Garten- und Landschaftsgestaltung
1. Geltungsbereich
Für sämtliche gärtnerische Arbeiten und sonstige Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vertragsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit.
2. Auftragserteilung
2.1 Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend.
2.2 Mit der Bestellung von Waren oder Leistungen erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen.
2.3 Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot binnen zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung erklärt werden.
3. Preise / Stundenlohnarbeiten
3.1 Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde. Sofern sich die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss erhöhen sollte, sind wir berechtigt, diese im gleichen Umfange zu erhöhen.
3.2 Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, sind die in dem Angebot / der Auftragsbestätigung angegebenen Preise Einheitspreise. Pauschalpreisvereinbarungen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
3.3 Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende Lieferungen, werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet. Sind keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die ortsüblichen Sätze.
3.4 Soweit zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen sind wir berechtigt, zwischenzeitliche Erhöhungen der Material-, Lohn- und sonstiger Kosten auf Grundlage der ursprünglichen Preiskalkulation an den Auftraggeber weiter zu geben. Dies gilt nicht, wenn ein Festpreis vereinbart ist oder wir uns in Lieferverzug befinden.
4. Liefertermine
Liefertermine oder Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungs-verpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers voraus. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung gehindert sind, Ausführungsfrist oder die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit.
5. Abnahme
Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber persönlich oder schriftlich angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, ist uns dies innerhalb von zwölf Werktagen mitzuteilen. Wird keine Abnahmebesichtigung verlangt, so gilt die Leistung mit dem Ablauf von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung als erteilt.
6. Gewährleistung
6.1 Die Ausführungen der Arbeiten durch uns erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.
6.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut, die vom Auftraggeber geliefert werden, wird von uns keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herrühren.
6.3 Eine Gewährleistung für das Anwachsen von Pflanzen und Rasen wird nur übernommen, wenn uns ein Auftrag zur Fertigstellungspflege einschließlich der erforderlichen Wässerungsgänge erteilt wird. Sie erfolgt unter Ausschluss witterungsbedingter Schäden und Folgeschäden sowie unter Gewährleistungsausschluss für Schäden in Folge höherer Gewalt.
6.4 Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen.
6.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Bauleistungen im privaten Bereich 5 Jahre nach BGB beginnend mit der Abnahme.
7. Haftung
7.1 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns ist die Höhe eines evtl. Schadenersatzanspruchs begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor Vertragsschluss schriftlich auf besondere Risiken, atypische Schadens-möglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhen hinzuweisen.
7.2 Unsere Haftung für Schadensersatz und für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus anderen Rechtsgründen ist auf
grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.3 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Wir sind berechtigt, Rechnungen für erbrachte Teilleistungen zu erstellen.
8.2 Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Werden Rechnungen über Teilleistungen nicht pünktlich gezahlt, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
8.3 Wir sind berechtigt, für jede Mahnung, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, Mahnkosten in Höhe von € 15,00 geltend zu machen.
8.4 Der Auftraggeber kann gegenüber unseren Rechnungen nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder anerkannt sind.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Lieferungen (Baustoffe, Bauteile und Pflanzen) unser Eigentum, soweit sie mit dem Grundstück noch nicht verbunden sind.
9.2 Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so hat dieser nach vorheriger Ankündigung zu dulden, dass wir Baustoffe, Bauteile und Pflanzen, auch wenn diese bereits mit dem Grund und Boden fest verbunden sind, aufnehmen und unter Anrechnung zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge zurück nehmen und uns aneignen.
10. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Für unsere Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO ist ausschließlicher Erfüllungsort der Gerichtsstand der Sitz unseres Betriebes.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, beeinträchtigt die die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.